So funktioniert's:
1. Vermieter erhält Kautionssumme
Die Kautionssumme (max. 3 Monatsmieten exkl. Betriebskosten) wird dem Vermieter als Treuhänder überlassen. Egal ob Neuvermietung oder bestehendes Mietverhältnis können sich Vermieter und Mieter einvernehmlich für KautionsPockets als Anlageform entscheiden (gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 BGB).
2. Vermieter eröffnet KautionsPocket
Zunächst eröffnet der Vermieter ein Depot via Swabian Capital, welches auf seinen Namen läuft. Dies ist kostenlos, geht volldigital und dauert nur ein paar Minuten. Nachdem unser Partner Evergreen das Depot erstellt hat, kann der Vermieter jederzeit ein neues KautionsPocket über das Kundenportal eröffnen. Hierbei handelt es sich um ein Unterdepot, welches explizit für den Zweck der Kautionsverwaltung erstellt wird und vom Vermögen des Vermieters getrennt ist. Zur Eröffnung des KautionsPocket sind nur die persönlichen Daten des Mieters sowie die Kautionssumme anzugeben.
3. Kautionsumme wird sicher angelegt
Die Kautionssumme wird direkt und ohne Transaktionskosten von unserem Partner Evergreen angelegt. Die Zinsen werden täglich gutgeschrieben, so dass der Zinseszinseffekt optimal genutzt wird. Da KautionsPockets keinen festen Anlagezeitraum haben, wird das Geld mit möglichst wenig Risiko und Fokus auf Substanzerhaltung angelegt. Damit ist es vergleichbar zu Spareinlagen bei Banken.
4. Automatische Gewinnrealisierung & Steuerabführung
Während der Laufzeit kann sich der Vermieter entspannt zurücklehnen. Alle Aufgaben, wie z.B. die Abführung der Kapitalertragssteuer, werden automatisch übernommen. Darüber hinaus bleibt der Mieter jederzeit informiert. Wir stellen einen persönlichen Zugang bereit, mit dem sowohl der aktuelle Wert, als auch die realisierten Gewinne und abgeführten Steuern des KautionsPockets einsehbar sind.
5. Vermieter löst KautionsPocket auf
Typischerweise wird das KautionsPocket zum Vertragsende des Mietverhältnisses aufgelöst. Der Vermieter kann die Auflösung jederzeit selbstständig und ohne Begründung anweisen. Der aktuelle Wert des KautionsPockets (nach Abzug von Gebühren und Steuern) wird auf das hinterlegte Referenzkonto des Vermieters übertragen. Der Mieter wird über die Auflösung von uns benachrichtigt.
6. Vermieter gibt Kautionssumme zurück
Der Vermieter gibt die Kautionsumme inklusive Zinsen und abzüglich etwaiger Schadensansprüche dem Mieter zurück. Wir sind in keiner Weise an der Kautionsrückgabe beteiligt, d.h. etwaige Schadensfälle/Kautionsabzüge können direkt zwischen Mieter und Vermieter geklärt werden.
Auf einen Blick:
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